Ihrem Unternehmen geht es gerade nicht so gut?
erstellen Sie in jedem Fall einen Plan-B
vor Corona waren Sie noch euphorisch und planten mit Recht für die Zukunft, dann sind die Umsätze zurückgegangen, gerade getätigte Investitionen drohen nicht mehr zu rentieren. Viele Krisen überlagern sich, wie geht es mit Ihrem Betrieb weiter?
wir bringen Ihren Werkzeugbau wieder auf Vordermann!
Gemeinsam erarbeiten wir einen Plan-B. Wann und ob Sie ihn benötigen ist erst mal zweitrangig, erstellt sollte er sein, bevor es zu spät ist.
Von der Strategie- über Effizienzberatung hin zu Beratung im Rahmen einer Sanierung; oder Sie benötigen ein IDW-S6 Gutachten? Die Banken gewähren Ihnen aktuell keinen Kredit? Selbst Tilgungsaussetzung ist schwierig?
Wir beraten Sie kompetent und in Zusammenarbeit mit Fachanwälten für Wirtschafts- und Insolvenzrecht erstellen wir IDW-S6 Gutachten für Unternehmen Werkzeug- & Formenbau, Maschinenbau und Produktion.
Starten Sie durch, fassen Sie Mut, gehen Sie Vertrieb und Effizienzthemen an, checken Sie Ihren Betrieb mit den richtigen Kennzahlen.
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Inhalte Sanierung
die wesentlichen Inhalte des IDW-S6 Standards sind:
- Basisinformationen über die wirtschaftliche und rechtliche Ausgangslage des Unternehmens in seinem Umfeld, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
- Analyse von Krisenstadium und -ursachen sowie Analyse, ob eine Insolvenzgefährdung vorliegt
- Darstellung des Leitbilds mit dem Geschäftsmodell des sanierten Unternehmens - dies ist einer der wichtigsten Punkte - erarbeiten eines Zukunftsszenarios
- Darstellung der Maßnahmen zur Abwendung einer Insolvenzgefahr und Bewältigung der Unternehmenskrise sowie zur Herstellung des Leitbilds des sanierten Unternehmens
- ein integrierter Unternehmensplan
- zusammenfassende Einschätzung der Sanierungsfähigkeit
Ein Sanierungsgutachten zeigt den Finanzpartnern auf, ob und wie Ihr Unternehmen langfristig am Markt existieren kann. Dabei sind die Wettbewerbs- und Reditefähigkeit das Hauptmerkmal. Ein Sanierungsgutachten soll auch als Grundlage für Vergabe von Krediten in Verlustsituationen sein.
Der erste Teil des Sanierungsgutachtens beinhaltet eine systematische Lagebeurteilung und notwendige Maßnahmen das Leitbild des sanierten Unternehmens zu erreichen. Gleichzeitig werden die Auswirkungen der Maßnahmen auf Liquiditäts, Ertrags, und Vermögenslage quantifiziert.
Selbstredent muß das Gutachten plausibel sein, die Maßnahmen und Beiträge müssen bei den Gesellschaftern, Führungskräften, Kreditgebern und Mitarbeitern durchsetzbar sein und die Maßnahmen, strategisch und opertiv umsetzbar sein.